02.12.2010 - 08:18
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 26.11.2010 unter dem Aktenzeichen IV A 4 - S 0316/08/10004-07 neue Regelungen zur "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" erlassen.
Das Schreiben verleiht der Auffassung der Finanzverwaltung Ausdruck, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung von Geschäftsvorfällen bestehe. In dem BMF-Schreiben heißt es beispielsweise: "Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen i. S. des § 14 UStG unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig."
Mit dem Schreiben wird außerdem die "alte Kassenrichtlinie" vom 09.01.1996 aufgehoben. Eine Stellungnahme zur "neuen Kassenrichtlinie" durch Dr. Bellinger wird voraussichtlich im Februar 2011 erfolgen und den Gesellschaftern der APO-Audit GmbH zur Verfügung gestellt.
Nachfolgend finden Sie das BMF-Schreiben als PDF-Datei zum Download:
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