15.12.2010 - 09:46
Das BMF schlägt in einem Gesetzentwurf vom 26.10.2010 zur Änderung von Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung nicht nur Anpassungen des § 14 UStG vor, sondern auch eine Erweiterung des § 27b UStG. Für die Umsatzsteuer-Nachschau soll nun auch der (Daten)zugriff auf die EDV des Steuerpflichtigen ermöglicht werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu wie folgt: „Wurden die in Satz 1 genannten Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, können die mit der Umsatzsteuer-Nachschau betrauten Amtsträger auf Verlangen die gespeicherten Daten einsehen und das Datenverarbeitungssystem nutzen. Dies gilt auch für elektronische Rechnungen nach § 14 Absatz 1 Satz 6."
Zu den Konsequenzen dieser Änderung wird voraussichtlich im Februar 2011 eine Stellungnahme durch Dr. Bellinger erfolgen.
Schweizer-Forum bewirbt in seiner Ausgabe 02/2013 unser Buch "Allgemeinwissen in Fragen und Antworten".
Weiterlesen …Betriebsprüfer hat keinen Zugriff auf digitale Einzeldaten!
Weiterlesen …Verfahren vor dem FG Sachsen-Anhalt geht weiter.
Weiterlesen …